Begutachtungen im Sozialrecht betreffen v.a. Fragestellungen der Erwerbsfähigkeit, d.h. der gutachterlichen Beurteilung des Leistungsvermögens und erfordern eine differenzierte Untersuchung der
krankheits- bzw. behinderungsbedingten Zustände.
Ebenso kann es um die Beurteilung von Schädigungsfolgen im Rahmen der Opferentschädigung gehen.